
Saarlouis. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat die seit mehr als drei Monaten gültige Schließung von Shisha-Bars aufgehoben. Der entsprechende Beschluss ist ab sofort gültig. Zuvor hatte der Betreiber eines Shisha-Cafés in Saarlouis einen entsprechenden Antrag beim Gericht eingereicht.
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass kein klarer Grund für die Ungleichbehandlung von Gastronomie-Betrieben gegenüber Shisha-Bars vorliegt. Das Betriebs-Verbot wurde nun vorläufig außer Kraft gesetzt, da das Gericht entschied, dass gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen wurde.
Dass durch das Rauchen von Wasserpfeifen in geschlossenen Räumen die Infektionsgefahr erheblich gesteigert werde widersprach das Gericht. Hierfür gebe es keine ausreichende Erkenntnisgrundlage. Auch sei schwer verständlich, warum beispielsweise Sauna-Anlagen mit einem Hygienekonzept öffnen dürfen, Shisha-Bars jedoch nicht.
Um wieder Öffnen zu dürfen müssen die Betreiber der saarländischen Shisha-Bars nun ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen. Neben den für die Gastronomiebranche bereits bekannten Einschränkungen ist in den Shisha-Bars zudem je Besucher nur zwei Stunden Aufenthaltsdauer am Tag zulässig.
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